Unsere Profession „Soziale Arbeit“ fördert den sozialen Wandel, Problemlösungen in menschlichen Beziehungen sowie die Ermächtigung und Befreiung von Menschen, um ihr Wohlbefinden zu heben.
Unter Nutzung von Theorien menschlichen Verhaltens und sozialer Systeme vermittelt Soziale Arbeit am Punkt, wo Menschen und ihre sozialen Umfelder aufeinander einwirken. Dabei sind die Prinzipien der Menschenrechte und sozialer Gerechtigkeit für unsere Arbeit fundamental. Unsere Arbeit fußt insbesondere auf den ethischen Kodizes:
- Internationale Erklärung ethischer Prinzipen der Sozialen Arbeit und
- Internationale ethische Standards für SozialarbeiterInnen.
Die wichtigsten Prinzipien
Sozialarbeiter*innen tragen zur Entwicklung des Menschen bei, wobei sie die folgenden Prinzipien einhalten:
- Jeder Mensch hat seinen eigenen Wert, der eine echte Wertschätzung diese Person begründet.
- Jeder Mensch hat das Recht auf Selbstverwirklichung, soweit dadurch nicht das gleiche Recht eines anderen verletzt wird; er hat die Verpflichtung, zum Gemeinwohl beizutragen.
- Jede Gesellschaft sollte ungeachtet ihrer Gesellschaftsform ein Höchstmaß an Wohlfahrt für alle Mitglieder bieten.
- Sozialarbeiter*innen sind den Grundsätzen der sozialen Gerechtigkeit verpflichtet.
- Sozialarbeiter*innen tragen die Verantwortung, aufgrund ihres beruflichen Wissens und Könnens die Entwicklung von Einzelnen, Gruppen, Gemeinwesen und der Gesellschaft zu fördern sowie persönlich-gesellschaftliche Konflikte lösen zu helfen.
- Von Sozialarbeiter*innen wird erwartet, daß sie allen Rat- und Hilfesuchenden die bestmögliche Unterstützung bieten ohne Diskriminierung in Bezug auf Geschlecht, Alter, Behinderung, Hautfarbe, soziale Schicht, Rasse, Religion, Sprache, politische Ansichten oder sexuelle Haltungen.
- Sozialarbeiter*innen respektieren die grundlegenden Menschenrechte von Einzelnen und Gruppen, wie sie in der universellen Menschenrechtsdeklaration der Vereinten Nationen und in den davon abgeleiteten internationalen Vereinbarungen ausgedrückt sind.
- Sozialarbeiter*innen beachten in ihrer beruflichen Arbeit die Prinzipien der Privatsphäre und Geheimhaltungspflicht; sie gehen mit Informationen verantwortungsvoll um und respektieren eine begründete Geheimhaltung, auch wenn die Gesetzgebung ihres Landes im Widerspruch zu dieser Forderung steht.
- Von Sozialarbeiter*innen wird erwartet, daß sie mit ihren Klient*innen zusammenarbeiten, wobei sie deren vordringliches Interesse wie auch dasjenige weiterer betroffener Personen anstreben. Klient*innen werden dazu ermutigt, sich möglichst aktiv zu beteiligen; sie sollten über Vorteile und Risiken des einzuschlagenden Weges informiert werden.
- Wenn Sozialarbeiter*innen mit ihren Klient*innen zusammenarbeiten, gehen sie beim Festlegen des deren eigenen Leben betreffenden Hilfeplanes grundsätzlich von deren Selbstverantwortung aus. Wenn Zwang notwendig erscheint, um die Probleme einer Seite auf Kosten der Interessen der andern zu lösen, darf der Einsatz von Zwangsmitteln erst nach gründlicher Abwägung der Forderungen beider widerstreitenden Parteien erfolgen. Sozialarbeiter*innen sollen die Anwendung rechtlicher Zwangsmaßnahme auf ein Minimum beschränken.
- Soziale Arbeit ist unvereinbar mit direkter oder indirekter Unterstützung von Einzelnen, Gruppen, politischen Kräften oder Machtstrukturen, die Mittel wie Terrorismus, Folter und ähnliche Gewaltmethoden anwenden.
- Sozialarbeiter*innen treffen ethisch gerechtfertigte Entscheidungen und stehen zu ihnen, wobei sie sich auf die von ihrem nationalen Berufsverband verbindlich verabschiedeten IFSW-Dokumente „Internationale Erklärung ethischer Prinzipien der Sozialen Arbeit“ und „Internationale ethische Standards für SozialarbeiterInnen“, stützen.